Solidarität mit politischen Gefangenen in Indien

Die indische Gewerkschafterin und Anwältin Sudha Bharadwaj und 15 weitere Menschenrechtsverteidiger*innen, Akademiker*innen, Kulturschaffende wurden ab Juni 2018 sukzessive verhaftet und sind mit Anschuldigungen nach dem Antiterrorgesetz UAPA konfrontiert.

Hintergrund sind Gewaltvorfälle, die sich am 1. Januar 2018 in Bhima Koregaon, nahe der Stadt Pune, ereignet hatten. Gemäss Augenzeug*innen waren Dalits (Kastenlose) nach einer Grossveranstaltung von hindunationalistischen Gruppen angegriffen worden. Die Ermittlungen der Polizei richteten sich jedoch in der Folge ausschliesslich gegen Menschenrechtsaktivist*innen, Kulturschaffende, Anwält*innen und Akademiker*innen, die sich gegenüber der Regierungspolitik von Premierminister Narendra Modi kritisch geäussert hatten. Bis heute wurden 16 Angeschuldigte in diesem Zusammenhang verhaftet und nach dem Antiterrorgesetz UAPA angeklagt: Sudha Bharadwaj, Varavara Rao, Arun Ferreira, Vernon Gonsalves, Surendra Gadling, Sudhir Dhawale, Mahesh Raut, Rona Wilson, Shoma Sen, Anand Teltumbde, Gautam Navlakha, Hany Babu, Ramesh Gaichor, Sagar Gorakhe, Jyoti Jagtap and Stan Swamy.

Gemeinsam ist ihnen, dass sie sich für Dalits (Kastenlose), für Adivasis (indigene Gemeinschaften), für Frauen und weitere Entrechtete in Indien einsetzen. Als „Beweise“ gegen die Verhafteten dienen fabrizierte Dokumente, die in den Computer eines der Angeklagten geschmuggelt wurden. Ein Verfahren hat bisher nicht stattgefunden. Einige der Angeklagten sind seit über drei Jahren im Gefängnis.

Weil die Gefangenen nach dem Anti-Terror-Gesetz UAPA angeklagt sind, ist eine Freilassung auf Kaution praktisch unmöglich. So wurde die Freilassung mehrerer Angeschuldigter trotz Covid-19-Infektion, weiterer Erkrankungen bzw. hohem Alter wiederholt abgelehnt. Der 84-jährige Jesuitenpfarrer Stan Swamy, dessen Gesundheit sich seit seiner Verhaftung im Oktober 2020 kontinuierlich verschlechtert hatte, starb am 5. Juli 2021 in Gefangenschaft.

Am 9. Dezember wurde Sudha Bharadwaj auf Kaution freigelassen (wegen Verfahrensfehlern, „default bail“). Die Kautionsbedingungen schränken Sudha Bharadwaj allerdings sehr stark ein. Unter anderem darf sie nicht mit Medien sprechen, keine internationalen Anrufe tätigen, die Stadt Mumbai nur mit richterlicher Bewilligung verlassen, nicht in Kontakt mit Mitangeschuldigten treten.

 

Wir freuen uns sehr, dass Sudha Bharadwaj freigelassen wurde! Jetzt geht es darum, für die Freilassung der weiteren Gefangenen einzustehen und dafür, dass die missbräuchlichen Anklagen gegen alle 16 Angeschuldigten (BK16) fallengelassen werden. Ebenfalls müssen Gesetze wie das Unlawful Activities (Prevention) Act – UAPA –, die das Menschenrecht auf freie Meinungsäusserung kriminalisieren, abgeschafft werden.